Über uns

Der Verein wurde durch die Gründungsversammlung am 16.10.1955 mit dem 1. Vorsitzenden Bernhard Rose gegründet und besteht nunmehr seit 60 Jahren. Die Namensgleichheit des Vorsitzenden und der schönen Rose waren eine ideale Voraussetzung für die Namensgebung des Vereins „Zur Rose” e.V.

Unter teilweise schwierigen Verhältnissen musste die Gründergeneration arbeiten und mit den herrschenden Vorgaben Vorlieb nehmen. Diesen Männern und Frauen der ersten Jahre gebührt großer Dank und alle nachfolgenden Kleingärtner profitieren noch heute von deren Leistungen. Unzählige Sendenhorster Bürger sind seitdem durch die Gartenanlage gegangen, teils als aktive Kleingärtner oder auch als Besucher der vielen Sommerfeste oder anderen Festlichkeiten. Der zukunftsorientierte Generationswechsel erfolgte im Jahre 1990 und seitdem ist immer ein „junger“ Vorstand im Amt. Damals übernahm das Mitglied Bernhard Borgmann die Geschäfte, nachdem über mehrere Jahre Querelen, Meinungsverschiedenheiten und Generationsprobleme im Vorstand vorherrschten und daher eine Vorstandsarbeit nicht leichter machte. Mit Bernhard Borgmann kam neuer Wind in die Anlage und der neue Vorstand, bestehend aus Handwerkern und guten Handlangern konnte nun anstehende Baumaßnahmen verwirklichen und die Weichen für die Zukunft stellen. Zum Beispiel die Wegeführung, der Umbau des Thekenbereichs und der umfangreiche Bau des Wintergartens sind hier als größte Baumaßnahmen zu nennen.

1996 übernahm dann Uwe Wuttke die Vereinsführung und unter seiner Leitung nahm die Erneuerung der Anlage seine Fortsetzung. Unter seiner Regie wurde u.a. die Kleingartenanlage erweitert, 17 neue Parkplätze geschaffen und viele weitere sinnvolle Vorhaben durchgeführt. 2005 erreichte Uwe Wuttke mit seiner Kleingartenanlage und der Stadt Sendenhorst im landesweiten Wettbewerb „Kleingartenanlagen in NRW“ eine fantastische Silbermedaille – ein toller Erfolg für den Verein und seinem 1. Vorsitzenden.

Helmut Jarosch übernahm die Nachfolge von Uwe Wuttke als 1. Vorsitzender und fortan galt es, die Integration der Spätaussiedler zu bewältigen, die aus Polen, Kasachstan, Sibirien und den übrigen früheren Sowjetrepubliken in die Kleingartenanlage drängten. Diese neuen Mitbürger waren es gewohnt, den Ackerbau und Gemüseanbau zu betreiben und waren als Kleingärtner sofort „im Bilde“. Natürlich waren die Gepflogenheiten in einem deutschen Verein mit Satzung, Vorschriften und Mitgliedschaft sehr ungewohnt für die neuen Kleingärtner und es bedarf bis heute immer mal wieder einer weiterführenden Aufklärung in Sachen Rechte und Pflichten in einem Verein. In die Amtszeit von Helmut Jarosch fiel im Jahr 2012 ein Ereignis, dessen Folgen und Auswirkungen in einem bisher nicht bekannten Ausmaß stand. Der Großbrand der benachbarten Raiffeisen- Genossenschaft übertraf alles, was die Feuerwehr  in den letzten Jahrzehnten in Sendenhorst beschäftigt hatte.

Ein Großlager einschließlich gefüllter Silos, LKW und anderen brennbaren Materialien war in Brand geraten und eine 30- Meter hohe Flammenwand zog in Richtung Kleingartenanlage, die nicht mehr als 100 Meter entfernt war. Für die betroffenen Kleingärtner ein Alptraum, für den Vorstand des Sendenhorster Kleingärtnervereins eine Katastrophe!

Wer nun dachte, im Rahmen von Versicherungsleistungen Soforthilfen für die verbrannten Gegenstände als Beistand in dieser schweren Situation zu bekommen, wurde arg enttäuscht! Die Schadenssumme der Raiffeisen wurde auf 10 Mio. € beziffert, die Raiffeisen- Genossenschaft als Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Brand entstanden war, sah sich außer Stande Soforthilfen in Form von Versicherungsleistungen aus einer Gebäudehaftpflichtversicherung zu erbringen. Ein „Brandverursacher“ war nicht auszumachen, letztlich führte ein technischer Defekt zu dieser Brandkatastrophe, die in den nächsten Monaten einige Anwälte beschäftigen sollte:   Für die Kleingartenanlage und den Vorstand bedeutete der Brand, dass große Mengen von Asbest- Rückständen die Böden belasten und auf Anordnung vom Umweltamt in Warendorf eine Spezial- Firma die sichtbaren Reste aufsammeln musste. Alle Gemüsesorten mussten gewaschen und der Rosen- und Grünkohl am besten gar nicht erst geerntet werden. Die Brandreste in den Parzellen sollten eigenständig von dem jeweiligen Pächter entsorgt werden, weil es sich doch um sein Eigentum handelte. Erst nach Einschaltung von Rechtsanwälten konnten die betroffenen Kleingärtner ihre Rechte einklagen und erhielten nach langer Zeit eine entsprechende Entschädigung, sowohl für verbrannte Gegenstände und die Gartenlauben als auch für die fachgerechte Entsorgung des Asbest- Sondermülls.   Die Kleingartenanlage in Sendenhorst hat sich langsam von diesem Alptraum erholt und der Vorstand um Helmut Jarosch kann endlich wieder der eigentlichen Vereinsarbeit im Sinne von kleingärtnerischer Nutzung der Parzellen, Integration von Spätaussiedlern und Arbeit zum  Wohle der Mitglieder mit ihren Familien und Angehörigen nachgehen.